AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Mietverhältnis zwischen GanGo Rent Lang, 5412 Gebenstorf (nachfolgend „Vermieter“), und der mietenden Person (nachfolgend „Mieter“). Der Vermieter vermietet ausschliesslich Lieferwagen.
2. Voraussetzungen & Fahrzeuglenker
- Zur Fahrzeugmiete berechtigt sind volljährige, handlungsfähige Personen mit gültigem, in der Schweiz anerkanntem Führerausweis.
- Eine Kopie des Führerausweises wird nicht akzeptiert.
- Das Fahrzeug darf nur von Personen gelenkt werden, die im Mietvertrag eingetragen sind.
- Der Lenker muss einen Wohnsitz in der Schweiz haben.
3. Reservierung & Stornierung
- Reservationen können bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos annulliert werden.
- Bei späteren Annullationen wird eine Gebühr von CHF 50.– verrechnet.
- Erfolgt keine Abholung, wird der volle Mietpreis fällig.
4. Mietdauer, Abholung & Rückgabe
- Tagesmiete gilt grundsätzlich für 07:00–21:00 Uhr.
- Abholung und Rückgabe sind bis 21:00 Uhr möglich oder nach Absprache.
- Das Fahrzeug muss am vereinbarten Standort zurückgegeben werden. Rückführungen werden dem Mieter verrechnet.
- Vorzeitige Rückgabe führt zu keiner Preisreduktion.
- Wird das Fahrzeug verspätet zurückgebracht, werden Mehrkosten und eine Umtriebsentschädigung verrechnet.
5. Mietpreise & Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Reservation veröffentlichten Tarife.
- Spezialtarife benötigen eine schriftliche Bestätigung.
- Der Mietpreis ist spätestens bei Rückgabe fällig.
- Treibstoffkosten trägt der Mieter.
6. Kaution
Gango Rent Lang erhebt keine Kaution.
7. Fahrzeugzustand, Unterhalt & Betankung
- Das Fahrzeug wird sauber und vollgetankt übergeben.
- Der Mieter muss das Fahrzeug vollgetankt (Diesel) zurückbringen.
- Wird nicht vollgetankt zurückgegeben, werden Treibstoff + Bearbeitungsgebühr verrechnet.
- Der Mieter hat Reifendruck, Öl- und Wassertemperatur sowie Warnleuchten zu beachten.
- Bei aufleuchtenden Kontrolllampen muss der Vermieter sofort informiert werden.
8. Verbotene Nutzung
Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden für:
- Motorsportveranstaltungen & Fahrzeugtests
- Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten
- Fahrten ins Ausland ohne Zustimmung
- Weitervermietung
- Lernfahrten
- Demonstrationen, Kundgebungen
- Transport von gefährlichen Stoffen
- Transport von Schüttgut
- Fahrten im Gelände oder abseits öffentlicher Strassen
- Tiertransporte ohne geeignete Transportbox
9. Auslandfahrten
Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich erlaubt, benötigen jedoch in jedem Fall die vorherige Zustimmung des Vermieters.
Einkaufsfahrten in Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich sind möglich, jedoch ebenfalls nur mit vorgängiger Zustimmung.
Der Mieter trägt alle im Ausland anfallenden Gebühren (Maut, Umweltplaketten, Parkgebühren etc.). Rückführungskosten im Ausland gehen zu Lasten des Mieters.
10. Verhalten bei Unfall & Panne
- Bei einem Unfall ist sofort die Polizei sowie der Vermieter zu informieren.
- Das Unfallprotokoll im Fahrzeug ist auszufüllen.
- Keine Schuldanerkennung abgeben.
- Fotos vom Schaden sind zu erstellen.
- Reparaturen nur nach Absprache mit dem Vermieter.
- Pannendienst wird ausschliesslich durch den Vermieter organisiert.
11. Versicherung & Selbstbehalt
Das Fahrzeug ist haftpflicht-, teilkasko- und vollkaskoversichert.
Selbstbehalt pro Schadenfall:
- Haftpflicht: CHF 2’000.–
- Vollkasko: CHF 2’000.–
- Teilkasko: CHF 2’000.–
Der Mieter trägt auch Folgekosten wie Bonusverlust, Wertminderung, Nutzungsausfall und Rückführungskosten.
12. Schäden am Fahrzeug
Der Mieter haftet für:
- Schäden durch unsachgemässe Nutzung
- Ignorieren von Warnleuchten oder Geräuschen
- Falschbetankung
- Überladung
- Missachtung von Höhenbeschränkungen
Normale Abnutzung ist vom Vermieter gedeckt.
13. Sauberkeit
Das Fahrzeug ist sauber zurückzugeben. Starke Verschmutzungen werden nach Aufwand verrechnet (min. CHF 50.–).
14. Verkehrsregelverletzungen & Bussen
Alle Bussen gehen zu Lasten des Mieters. Die Personendaten werden an Behörden weitergegeben. Eine Bearbeitungsgebühr kann erhoben werden.
15. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Fahrzeugausfall, Schäden am Eigentum des Mieters oder Verspätungsfolgen. Ein Ersatzfahrzeug ist nicht geschuldet.
16. Datenschutz
Personendaten werden zur Vertragsabwicklung gespeichert und bei Bedarf, insbesondere bei Verkehrsverstössen oder Schäden, an Behörden oder Versicherungen weitergegeben.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist 5412 Gebenstorf, Schweiz.